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Altersvorsorge für Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste
Riester - Rente / Förderrente

Schon gewusst? Sie laufen, tun etwas für Ihre Fitness: für heute, für morgen, für übermorgen - für Ihre Gesundheit im Alter. Mit der Altersvorsorge verhält es sich nicht anders als wie mit der Gesundheitsvorsorge: heute planen, heute vorsorgen, damit Sie später wirtschaftlich "ausgesorgt" haben, denn die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen zunehmend auf "wackeligen Beinen". Auch der Staat hat dies erkannt. Seit 2002 gibt es die Riester-Rente bzw. Förderrente, die seit 2005 flexibler, transparenter und unbürokratischer geworden ist.

Marathon Finanz erklärt die staatlich geförderte Altersvorsorge und sucht für Sie die passende Riester-Rente aus dem Angebot führender Versicherungs-unternehmen heraus und das möglichst zu einem speziellen Gruppentarifrabatt, der für Sie bis zu 10% Beitragsersparnis bringen kann .


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Wissenswertes zur Riester - Rente / Förderrente
Zuschüsse und Steuervorteile sichern
Jährliche Riester-Förderung
Klassische, fondsgebundene Rentenversicherung bzw. Fondssparplan?
Wie wird die Riester-Rente steuerlich behandelt?
Was muss ich tun, um die Zulage zu erhalten?


Zuschüsse und Steuervorteile sichern
Die Riesterrente ist eine vom Staat bezuschusste private Altersvorsorge mit Steuervorteilen auch nach in Kraft treten des neuen Alterseinkünftegesetzes. Riestern lohnt sich. Die staatliche Zulage macht selbst aus niedrig verzinsten Produkten eine rentable Anlage mit hohen Renditen. Seit diesem Jahr genügt ein einmaliger Antrag und die Zulage fließt dauerhaft. Wer die Riesterrente nutzen will, kann dafür Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparpläne wählen. Für alle drei Varianten gilt die Kapitalgarantie. Das heißt, die Einzahlungen sind sicher. Frühestens mit 62 können sich die Anleger von ihrem Ersparten 30 Prozent auf einmal auszahlen lassen.

Die Förderung läuft seit 2002. Sie besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Die vorgeschriebenen Kriterien für die staatliche Förderung der Riesterrente sind seit 2005 von elf auf fünf verringert worden.

Generell bekommen die staatliche Förderung alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:

  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
  •  Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auf Ihre  Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe
  • Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte und Beamtinnen
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung
  •  Beamte auf Widerruf

Riesterverträge, die seit dem 01.01.2006 abgeschlossen werden, beinhalten geschlechtsneutrale Tarife. Das bedeutet, dass Frauen und Männer für gleiche Leistungen gleiche Rentenbeiträge bezahlen.


Jährliche Riester-Förderung

Persönliche Zulage
Zulage pro Kind (geb. bis 31.12.2007)
Zulage pro Kind (geb. ab 01.01.2008)
Gesamt-Beitrag vom Bruttolohn
Maximaler Gesamtbeitrag
175 EUR
185 EUR
300 EUR
4 %
2.100 EUR

Wichtig:
Riesterzulage für Berufsstarter (bis zum 25. Lebensjahr einmalig 200.- EUR)

Klassische, fondsgebundene Rentenversicherung bzw. Fondssparplan?
Riester-Sparer haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen. Doch welche Absicherung ist die richtige? Egal welcher Vertrag gewählt wird: Lukrativ ist die Riester-Rente schon allein wegen der Zuschüsse vom Staat. Noch dazu können Gutverdiener eine Extraförderung durch zusätzliche Steuerersparnis ergattern. Auf eine Förderquote von 30 Prozent kommen alle. Bei einem Alleinstehenden mit 10.000 Euro Bruttoverdienst pro Jahr und zwei Kindern gibt der Staat mehr als das Zehnfache dazu (Eigenbeitrag 60 EUR per anno; staatliche Zulagen 775 EUR per anno, persönliche Zulagen plus 2 Kinderzulagen). Das allein bringt eine satte Rendite.

Klassische und Fondsgebundene Rentenversicherung

Die klassische Altersvorsorge kommt von den Versicherungsgesellschaften. Zusätzlich zur klassischen Rentenversicherungspolice haben die Versicherer Angebote mit zusätzlichen Renditechancen entwickelt. So werden bei manchen Angeboten gezielt die bis dato aufgelaufenen Überschüsse in Aktienfonds investiert. Bei anderen Policen werden gar die gesamten Kundengelder fondsorientiert angelegt, die nach Finanzierung der Kapitalerhaltsgarantie zur Verfügung stehen.

Fondssparpläne: Chance mit Absicherung

Deutlich komplizierter sind Fondssparpläne. Mit herkömmlichen Fondsparplänen sind die Riester-Produkte nicht zu vergleichen. Grund: Die Anbieter müssen garantieren, dass bei Rentenbeginn zumindest das eingezahlte Kapital zur Verfügung steht. Besonders renditeträchtige Anlagestrategien sind damit wegen des Verlustrisikos ausgeschlossen. Zur Wahl stehen dennoch Fonds mit eher defensiver und eher offensiver Ausrichtung. Generell gilt: Offensive Strategien mit hohem Aktienanteil machen nur Sinn, wenn bis zur Rente noch genug Zeit ist und wenn das Geld nicht zwischendurch, z.B. zum Bauen, eingesetzt werden soll.


Wie wird die Riester-Rente steuerlich behandelt?
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, ob sich durch die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben ein zusätzlicher Vorteil ergibt. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag erstattet. Als Höchstbetrag können seit 2008 bis zu 2.100 EUR geltend gemacht werden.

Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der vollen Steuerpflicht (= nachgelagerte Besteuerung). Vorteilhaft ist, dass der Steuersatz im Alter erheblich niedriger ist als im Arbeitsleben. Seit 2005 können zu Beginn der Auszahlungsphase 30% des angesparten Kapitals entnommen werden. Die angesparte Summe ist im Fall der Arbeitslosigkeit (Hartz IV) in unbegrenzter Höhe geschützt.


Was muss ich tun, um die Zulage zu erhalten?
Der Zulagenantrag muss seit 2005 nicht mehr - wie früher - jährlich gestellt werden. Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner (z.B. Versicherung) von Ihnen bevollmächtigt werden, einmalig einen Dauerzulagenantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Dieser wird vom Vertragspartner an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Zulage wird dem Vertrag gutgeschrieben.

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