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Berufsunfähigkeitsschutz
Berufsunfähigkeitsschutz

Schon gewusst? Sie laufen, tun etwas für Ihre Fitness - für heute, für morgen, für übermorgen - für Ihre Gesundheit in der Freizeit und im Beruf.

Doch schaut man auf die Hauptursachen von Berufsunfähigkeit geht der Berufsunfähigkeitsschutz dabei Läufer, Fitness- und Gesundheitsbewusste (fast) genauso an wie alle anderen, denn wichtigen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit kann durch Laufen und Fitness nicht oder nur eingeschränkt vorgebeugt werden.
Inzwischen wird fast jeder Vierte in Folge von Krankheit oder Unfall berufsunfähig - privater Schutz ist zwingend notwendig !

Wichtig ist seit den Gesetzesänderungen im Jahr 2000 vor allem: wer nach 1960 geboren ist erhält vom Staat im Falle der Berufsunfähigkeit fast gar nichts mehr.
Marathon Finanz sucht für Sie den passenden Berufunfähigkeitsschutz aus dem Angebot führender Versicherungsunternehmen heraus und das möglichst zu einem speziellen Gruppentarifrabatt, der für Sie bis zu 10% Beitragsersparnis bringen kann. Mehr Werte für Läufer !

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Wissenswertes zum Berufsunfähigkeitsschutz
Berufsunfähigkeitsversicherung - Absturz verhindern
Wer braucht auf jeden Fall eine?
Leistungen
Entscheidend: Faire Bedingungen

Berufsunfähigkeitsversicherung - Absturz verhindern

Jeweils über 200.000 Berufstätige mussten in den Jahren 2018 und 2019 wegen ihrer angeschlagenen Gesundheit ihren Job an den Nagel hängen. Hauptursachen waren Rückenprobleme, Krebs, Herz- und Kreislaufprobleme sowie in zunehmenden Maße psychische Erkrankungen. Der Staat leistet in diesem Fall kaum mehr als ein Existenzminimum - und auch diese Leistungen sind ab 2000 noch erheblich eingeschränkt worden. Eine Familie, bei der der Hauptverdiener berufunfähig wird, steht da schnell am finanziellen Abgrund.
Wer braucht auf jeden Fall eine?
Seit 2000 gilt für alle nach 1960 Geborenen, dass der Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente zahlt und zwar nur für Berufstätige, die nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um den erlernten Beruf handelt, d.h. jeder Anspruchsteller, der nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann, kann von staatlicher Seite auf einen Job als Pförtner verwiesen werden. Wer vor 1960 geboren ist, erhält Leistungen aus der staatlichen Rentenkasse. Freiberufler, die nicht über berufständische Versorgungswerke abgesichert sind, Selbständige, Studenten, Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und -männer erhalten gar nichts aus der gesetzlichen Kasse, für Sie ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung geradezu zwingend, wenn Sie sich nicht im Falle der Erwerbsunfähigkeit mit leeren Händen dastehen wollen.
Leistungen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verfolgt im wesentlichen das gleiche Ziel wie die Unfallversicherung, nämlich die Geldzahlung im Falle der Invalidität. Unterschiede ergeben sich hingegen bei den Zahlungsmodalitäten und beim Versicherungsumfang. Statt Kapital wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente gezahlt und das nicht nur bei Invalidität durch Unfall, sondern auch durch Krankheit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist somit der Unfallversicherung überlegen und sollte dieser unbedingt vorgezogen werden. Vor allem wenn man bedenkt, dass eine Berufsunfähigkeit in Folge einer Krankheit etwa zehnmal so häufig eintritt wie in Folge eines Unfalls. Genau für die Invalidität als Folge einer Krankheit leistet die Unfallversicherung aber nicht. Faustregel: Wer eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung hat, braucht keine Unfallversicherung mehr!
Fraglich bleibt noch, in welcher Höhe man sich für den Fall der Berufsunfähigkeit versichern sollte. Als Faustregel kann hier gelten, dass man in jungen Jahren das halbe Monatseinkommen, mindestens aber 750 EUR, später etwa 40 bis 50 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens versichern sollte.

Entscheidend: Faire Bedingungen
Noch wichtiger als der Preis sind die Versicherungsbedingungen. Schließlich ist eine Versicherung unabhängig von der Höhe der Beiträge völlig wertlos, wenn sie im Ernstfall unter Berufung auf diese oder jene Klausel nicht zahlt. Leistung - Ohne Wenn und Aber ! Kaum anzuraten sind Tarife, bei denen Versicherte bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen werden können. Wichtig ausserdem: Die Versicherung zahlt schon dann, wenn ein Arzt die Berufsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate attestiert. Daneben soll die Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht erst ab ihrer Feststellung gezahlt werden. Schließlich soll der Versicherer höchstens fünf Jahre lang vom Vertrag zurücktreten dürfen, wenn der Kunde bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen versehentlich falsch beantwortet hat. Schliesslich soll einem Versicherten nicht Beitragserhöhung oder Kündigung drohen, wenn er seine Pflicht, Gesundheitsprobleme offen zu legen, schuldlos verletzt hat.
  AKTUELL  
Infos und Kennzahlen zur Sozialversicherung und
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