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Schon gewusst? Sie laufen, tun etwas für Ihre Fitness und für Ihre Gesundheit. Gesundheitliche Absicherung ist Ihnen wichtig. Doch wie sieht es aus mit der Absicherung von Unfällen in der Freizeit? Laufen Sie in dieser Hinsicht "sorgenfrei"?
Die Absicherung dieses Risikos geht uns Läufer ebenso an wie alle Anderen! Die Unfallversicherung bietet Ihnen Absicherung für sich und die ganze Familie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, wie insbesondere eine etwaige (Teil-)Invalidität, Krankenhausaufenthalte. Wir empfehlen: Kinder-Unfallversicherung auf jeden Fall abschließen!


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Mehr Werte für Läufer !


Wissenswertes zur Unfallversicherung

Überblick
Was ist abgesichert?
Was ist nicht versichert?
Speziell: Kinder-Unfallversicherung

Überblick
Die Unfallversicherung ist vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen, Kinder). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem gleichen Zweck, leistet aber nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern zahlt auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit eine monatliche Rente. Die Unfallversicherung stellt hier also nur die "zweite Wahl" dar.
Die Unfallversicherung umfasst zwei Versicherungssummen - eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Ihre besondere Bedeutung liegt, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch, im Schutz für den Fall der Invalidität!
Eine Unfallversicherung ist besonders wichtig,
um einen Einkommensausfall durch eine Unfallinvalidität auszugleichen (auch lebenslängliche Unterhaltsleistungen von Eltern an durch einen Unfall behinderte Kinder, vgl. Kinderunfallversicherung)
um besondere Kosten bei einer schweren körperlichen Behinderung durch einen Unfall abzudecken (z. B. Rollstuhl, Fahrzeug-Sonderausstattungen, Wohnungsumbauten, Pflege - insoweit sind Unfallversicherungen auch eine Art Pflegeversicherung)

Aus der Unfallversicherung werden Leistungen in Form von Kapitalzahlungen erbracht, entsprechend der Höhe der Versicherungssumme bzw. entsprechend dem Grad der Invalidität. Im Falle der Teilinvalidität wird nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme im Falle des Unfalltodes sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Versicherungsnehmer


einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt ist (z.B. Vielfahrer, riskante Hobbys etc.)
die Prämien für den Abschluss einer bedarfsdeckenden Lebensversicherung nicht aufbringen kann (die Unfallversicherung stellt hier evtl. eine kostengünstige Alternative dar, die Versorgung der Hinterbliebenen zumindest bei einem Unfalltod sicherzustellen)
alleiniger Familienversorger ist.

Da Invaliditätsleistungen nach den Bedingungen erst nach einem Jahr fällig und Vorauszahlungen bei eindeutiger Invalidität nur bis zu einer mitversicherten Todesfallsumme geleistet werden, ist die zusätzliche Vereinbarung einer zumindest kleinen Todesfallsumme sinnvoll.
Eher nachteilig ist aus unserer Sicht der Abschluss einer Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr. Hierbei handelt es sich um eine Unfallversicherung mit einem mit ihr verbundenen Sparvorgang. Aufgrund der geringen Rentabilität dieses Produkts raten wir tendenziell von diesem Produkt ab - hier ist es zumeist besser eine separate Geldanlage, z.B. eine Kapital-Lebensversicherung, mit einer "reinen" Unfallversicherung zu kombinieren.
Die Prämien zur Unfallversicherung werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst im allgemeinen Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit (z.B. Bürotätigkeit; Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppe A eingestuft). Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit.

Versicherungsschutz besteht im allgemeinen 24 Stunden am Tag - weltweit.

Was ist abgesichert?

Aufgabe der Unfallversicherung ist es, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der vereinbarten Leistungsarten aufzufangen. Sie können vereinbaren:
Invaliditätsleistung
Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nach einem Jahr ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird (Invalidität), erhalten Sie bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital ausgezahlt. Hat der Versicherte am Unfalltag das 65. Lebensjahr bereits vollendet, erhält er die Invaliditätsleistung in Form einer Rente. Die Bemessung des Invaliditätsgrades ist in § 7 Abs. 1 (2) AUB festgelegt.
Invaliditätsleistung mit Progression
Durch die Progression steigt die Entschädigungsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 26% überproportional an. Bei Vollinvalidität beträgt die Leistung z. B. ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme.
Todesfallleistung
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die versicherte Todesfallleistung fällig. Sofern nichts anderes bestimmt wird, kommen im Erbfall die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhält der Versicherte für jeden Krankenhaustag - bis zu zwei Jahre lang - das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gibt es zusätzlich ein Genesungsgeld gestaffelt, nach der Dauer des Krankenhausaufenthaltes.
Übergangsleistung
Sie soll dem Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z. B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit noch immer zu mehr als 50 % beeinträchtigt ist.
Kosmetische Operationen
Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche derart beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, sich einer kosmetischen Operation (z.B. Narbenbeseitigung) zu unterziehen, werden die mit der Operation und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen (innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall).

Ohne zusätzlichen Beitrag sind Kostenübernahmen bis 3.000 EUR für Bergungskosten eingeschlossen:

für notwendige Such-, Rettungs- sowie Bergungseinsätze unter Verbringung des Unfallverletzten ins nächste Krankenhaus
für erforderliche Mehraufwendungen beim Rücktransport zum Heimatort
für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort

Auf die Leistungen der Unfallversicherung werden Zahlungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung oder Haftpflichtentschädigungen nicht angerechnet.


Was ist nicht versichert?
Gewisse Risiken werden vom Versicherungsschutz nicht erfaflt. Ausgeschlossen sind danach insbesondere
Unfälle infolge Bewusstseinsstörungen (z. B. Trunkenheit)
Vorsätzliche Selbstbeschädigung und Selbstmord
Unfälle durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse oder bei aktiver Beteiligung an inneren Unruhen
Unfälle als Berufs- oder Sportflieger oder beim Fallschirmspringen
Infektionen und Vergiftungen (bei Kindern sind aber Vergiftungsfälle bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres mitversichert)
Unfälle bei Teilnahme an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
Unfälle durch Kernenergie

Speziell: Kinder-Unfallversicherung

Die Versicherung von Kindern gegen die finanziellen Folgen von Unfällen ist besonders wichtig. Kann ein Kind aufgrund eines Unfalls ein Leben lang nicht für sein eigenes Einkommen sorgen, müssen die Eltern möglicherweise bis zu ihrem Tode für den Unterhalt aufkommen. Insbesondere, wenn man bedenkt, wie günstig eine solche Versicherung ist, sollte man auf ihren Schutz nicht verzichten.
Ebenfalls angeboten werden Kinder-Invaliditätsversicherungen. Diese zahlen nicht nur, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Kinder-Unfallversicherung in der Höhe, dass aus ihrer Auszahlung im Falle einer dauernden Invalidität ein bestimmter Teil des Lebensunterhalts des Kindes bestritten werden kann. Bei dem derzeitigen Zinsniveau wird beispielsweise zur Absicherung einer monatlichen Rente mit einer Kaufkraft von EUR 1.000 ein Kapitalbetrag von über EUR 200.000 benötigt.

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