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Rechtsschutz-, Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen
Private Haftpflichtversicherung

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Wissenswertes zur Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?

Gemäß BGB haftet jeder für verschuldete Drittschäden in unbegrenzter Höhe. Dies gilt für Privatpersonen in gleicher Weise wie für unternehmerische Aktivitäten. Eine Haftpflichtversicherung sollte daher für jeden obligatorisch sein. Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben, es gibt allerdings zahlreiche Alternativen. Empfehlenswert ist es dabei, eine solche zu wählen, die Personen- und Sachschäden mit Pauschalsummen abdeckt. Die Mindestversicherungssumme im Privatbereich sollte bei 1 Mio. EUR liegen.
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die sämtliche denkbaren Haftpflichtschäden abdeckt. Eine umfassenden Schutz für Personen und Sachschäden, ggf. auch gegen Vermögensschäden, bietet die Private Haftpflichtversicherung.
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (§ 823 BGB)

Laut Gesetz ist also derjenige, der einem anderen einen wie auch immer gearteten Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen zum Schadenersatz verpflichtet, d.h. der Schädiger zahlt unter Umständen "lebenslänglich" einen solchen Schaden ab. Ist er mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise leer aus. Die private Haftpflichtversicherung braucht daher ein jeder. Sei es als Privatperson, als Mieter, als Radfahrer, auf Reisen oder beim Sport usw.
Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor solchen finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Der Haftpflichtversicherer klärt zudem, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig ist und weist eventuell unberechtigte Ansprüche ab. Der Haftpflichtversicherer übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten und führt, falls es so weit kommen sollte, im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung. Die PHV übernimmt insofern in gewisser Weise auch Teilfunktionen einer Rechtsschutzversicherung ("Abwehr nicht berechtigter Ansprüche").

Darüber hinaus wird auch dem Geschädigten ein Schutz zuteil. Wenn seine Ansprüche gegen den Schädiger berechtigt sind, kommt er über dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zu Schadenersatz, selbst dann, wenn der Schädiger über keinerlei Vermögen verfügt, aus dem er Schadenersatz hätte leisten können.

Gegenstand der PHV ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung. Dies bezieht sich z.B. auf die Räum- und Streupflicht, Bau- und Instandsetzungsarbeiten ( i.d.R. bis zu EUR 30.000) sowie die Vermietung einzelner Räume. Darüber hinaus ist der Besitz und Gebrauch von Fahrrädern mitversichert, ebenso wie Sport und der erlaubte, private Gebrauch von Schusswaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd (Jagd-Haftpflichtversicherung). Ebenfalls eingeschlossen ist die Haftpflicht aus der Haltung von Haustieren -Hunde, Pferde und Rinder ausgenommen (Tierhalter-Haftpflichtversicherung). Gegen diese Risiken kann man sich aber gesondert versichern. Mitversichert ist auch die Verunreinigung und Verseuchung von Gewässern, soweit diese nicht durch Tankanlagen (Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) und ähnliches verursacht worden sind.

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