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Rechtsschutz-, Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen
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Ein Haftpflichtversicherung ist die Basisabsicherung schlechthin, nicht nur im Privatbereich, sondern auch als Hunde- oder Pferdehalte, als Hauseigentümer, Eigentümer eines Öltanks oder Jäger sollten Sie daran denken.

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Tierhalter-Haftpflichtversicherung/ Haftpflichtversicherung f¸r Hunde, Pferde und Rinder
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung
Jagd-Haftpflichtversicherung
Öltank- oder Gewässerschaden-aftpflichtversicherung


Tierhalter-Haftpflichtversicherung/ Haftpflichtversicherung
für Hunde, Pferde und Rinde
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Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Rinder, Pferde und Ponys sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert versichert werden.
Für nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde, Pferde, Esel, Ponys und Rinder kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden auch bei einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthalt.
Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. sowie nicht gewerblich gehaltene Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Geflügel, Tauben und Bienen mitversichert. Für sie gelten die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung. Für die Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen ist im Einzelfall eine Sondervereinbarung mit dem Versicherungsgeber erforderlich.
Wenn man bedenkt, wie leicht Hunde oder Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte die Tierhalter-Haftpflichtversicherung obligatorisch sein. Wer solche Tiere privat hält ist für jeden Schaden, den diese Tiere anrichten, schadenersatzpflichtig - unabhängig davon, ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht !
Die Versicherungssumme sollte mindestens EUR 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden betragen. Oft kann eine solche Versicherung nur in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oft nicht treffen lässt (auf dem Pferd sitzt i.d.R. auch ein Reiter). Zu beachten ist weiterhin, dass für jedes einzelne Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss! Einen pauschalen Versicherungsschutz für sämtliche Tiere gibt es nicht.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als Bauherr ist man, auch wenn man für die am Bau durchzuführenden Arbeiten sachverständige Personen (Architekt, Bauunternehmer, Bauhandwerker) beauftragt hat, nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.
Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein andere Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein klassisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar.
Auch ist es Aufgabe des Bauherrn, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern, d.h. er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies seine Haftung zur Folge.
Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus nicht eine kompetente Fachfirma, sondern eine für die Aufgaben nur "unzureichend befähigte" Firma/Person beauftragt, so haftet der Bauherr für eventuelle Schäden aufgrund seines Auswahlverschuldens.
Nicht nur der Bauherr kann zum Schadenersatz herangezogen werden kann, auch die beauftragten sachverständigen Personen verantwortlich. Jedoch: bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch, also für den gesamten Schaden in voller Höhe.
Dies ist ein weiteres, wichtiges Argument für die Bauherren-Haftpflichtversicherung: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gewährt teilweise auch Rechtsschutz, d.h. unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt. Eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten trägt die Versicherung.
Bis zu einer Summe von EUR 30.000 sind Bauvorhaben i.d.R. über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht fehlen!

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen (wobei hier aber überwiegend der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen haben wird). Eingeschlossen in die private Haftpflichtversicherung ist ein solcher Versicherungsschutz allerdings für Bewohner eines eigenen Einfamilienhauses, soweit dieses mit der Familie bewohnt wird. Nach neueren Verträgen ist auch oft noch die Untervermietung von ein bis zwei einzelnen Räumen zulässig. In solchen Fällen ist der Abschluss einer weitergehenden Haftpflichtversicherung überflüssig.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz , wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen sollten. Ausdrücklich sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Wohnungen und Häuser handelt, die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke. Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt.
Wie bei allen Haftpflichtschäden, so haften der Eigentümer auch hier mit seinem gesamten Vermögen und - bis zur Pfändungsgrenze - mit seinem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer, sein Einkommen und sein Vermögen vor solchen Forderungen. Außerdem werden berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Hierin wird wiederum die Funktion der Haftpflichtversicherungen als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozess mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozess- und Anwaltskosten - schon aus eigenem Interesse.

Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung
Die Sportboot-Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen besteht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die ausschließlich private Nutzung sowie i.d.R. der Standort im Inland.
Fast überall werden die vorhandenen Wasserflächen von vielen Bootssportlern und Badenden benutzt. Die Haftpflichtgefahren aus Verwendung von Sportbooten sind groß. Wer etwa beim Segeln sein Boot nicht richtig manövrieren kann, und mit einem anderen Schiff kollidiert, ist für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Zur Abgrenzung: Die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Haftpflichtschäden
durch eigene oder fremde Paddel- und Ruderboote oder durch Kanus
durch fremde Segelboote oder fremde Surfbretter
durch eigene oder fremde Wasserski.

Die Sportboot-Haftpflichtversicherung hingegen schützt bei Haftpflichtschäden
durch eigene Segelboote oder eigene Surfbretter (beim Besitz eigener Surfbretter ist zu beachten, dass für jedes einzelne Surfbrett eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss)
durch eigene oder fremde Motorboote und Boote mit Außenmotor.

Tipp beim Urlaub mit Boot im Ausland: Grundsätzlich gilt der Schutz der Sportboot- und Surfbrett-Haftpflichtversicherung rund um den Globus. In Schadenfällen hat es sich als nützlich erwiesen, die Versicherungsbestätigung des deutschen Versicherungsgebers in der Sprache des jeweiligen Landes mitzuführen. Auf Wunsch stellen die Haftpflichtversicherer ihren Versicherungsnehmern deshalb die 'zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote' aus.
In einigen Ländern gelten jedoch Ausnahmen:
in Italien braucht der Urlauber bei der Einreise mit Boot die blaue Versicherungskarte für Sportboote in Italien.
In der Schweiz muss der Urlauber vor Ort eine zusätzliche Sportboot-Haftpflichtversicherung abschließen.
In Frankreich muss der Urlauber mit Boot an einigen Gewässern eine zusätzliche Sportboot-Haftpflichtversicherung abschließen.

Jagd-Haftpflichtversicherung
Die Jagd-Haftpflichtversicherung ist nach dem Bundesjagdgesetz Pflicht. Ihr Gegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht aus aller, wie auch immer gearteten, jagdlichen Betätigung, insbesondere aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen.
Mitversichert ist ferner das Haftpflicht-Risiko aus dem Halten und Führen von zwei Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd (eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung braucht daher in diesem Fall nicht abgeschlossen zu werden).

Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Ein Liter ausgelaufenes Heizöl kann bis zu eine Million Liter Wasser verseuchen. Nach dem Gesetz haftet der Verunreiniger für alle Schäden und auch für alle Maßnahmen, die zur Behebung dieser Schäden erforderlich sind. Wer also einen Heizöltank besitzt, sollte sich überlegen, ob er eine Öltank-/Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung benötigt. Ob eine solche Versicherung nun wirklich erforderlich ist, sollte dabei vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Der potentielle Versicherungsnehmer hat hier unter anderem folgende Fragen für sich zu beantworten:
Liegt der Tank in der Erde oder in einem isolierten Raum?
Wird der Tank regelmäßig kontrolliert?
Ist beim Aus- oder Überlaufen des Tanks ein direktes Eindringen des Heizöls in das Erdreich möglich?
Ist ein größeres Gewässer oder sogar ein Trinkwassereinzugsgebiet in der Nähe?

Hat man sich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung durchgerungen, so ist noch die Frage nach der Versicherungssumme zu klären. Wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen auch, sollte ein Versicherungsschutz bis zu einer Höhe von mindestens EUR 1 Mio. gewählt werden, für Personen- und Sachschäden in gleicher Höhe.

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